so funktioniert's

Der Secondhand-Kinderladen und der Wareneigentümer schließen ein Kommissionsgeschäft ab. Nur gewaschene, einwandfrei saubere Textilien und Spielsachen, vollständige Spiele sowie unbeschädigte Bücher können in den Verkauf aufgenommen werden. Es wird ein Festpreis für den Warenverkauf vereinbart. Dem Wareneigentümer wird eine Vorschlags-Preisliste per e-Mail übermittelt, mit einer Rückmail akzeptiert er die vorgeschlagenen Preise. Ist ein e-Mail-Verkehr nicht möglich, holt der Wareneigentümer die Liste im Laden persönlich ab.

Der Wareneigentümer erhält 50% vom Verkaufserlös. Provisionen etc. fallen nicht an. Die Herausgabe des 50%-Anteils kann frühestens nach 1 Monat verlangt werden. Die komplette Abrechnung erfolgt dann bei Abholung der unverkauften Ware nach Ablauf der 3 Monate. Mehrfache Auszahlung während dieser Zeit ist nicht möglich. Unverkaufte Ware ist nach 3 Monaten - siehe Datum auf Ihrer Liste - wieder abzuholen. Bitte melden Sie sich einige Tage vorher, damit ich Ihre Artikel zum Abholen bereitstellen kann. Werden die Fristen versäumt, gehen der 50%-Anteil und die unverkaufte Ware nach 3 Monaten in das Eigentum des Secondhand Kinderladens über. Es gilt das Waren-Annahmedatum - steht rechts oben auf Ihrer Liste.